Hallo FWG Freunde,
anbei übersende ich Euch als Anhang den neusten Lagebericht der Gemeinde Grävenwiesbach.
Lagebericht BGM Aktuell 29.04.2020
Weiterhin eine PDF-Datei zur
Achte Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 27. April 2020 der Hess. Landesregierung.
Auch die Beschränkungen bei Trauerfeiern im Freien sind
wie aus der Allgemeinverfügung des Hochtaunuskreises – siehe nachstehenden Link zur Internetseite des Hochtaunuskreises – zu ersehen ist, die Beschränkung von nur 10 Trauergästen an den Trauerfeiern im Freien aufgehoben worden.
Aber weiterhin gilt, trotz Tragen eines Mund-Nasen-Schutze, die Verpflichtung
Abstand zu halten.
Trotz Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist es am wichtigesten, sich selber zu schützen, indem man die Abstandsregel einhält und sich immer wieder die Hände wäscht und desinfiziert.
Nur wer sich selber schütz, schütz auch dadurch die Anderen.
Mit freundlichen Grüßen und bleibt gesund
Heinz Radu