Corona Virus – Weitere Regelungen/Änderungen – Stand 13.05.2020

Hallo FWG Freunde,

anbei übersende ich Euch einen Link zur Corona-Kontakt-Betriesbeschränkungverordung der Hess. Landesregierung vom 07.05.2020.

https://www.hochtaunuskreis.de/Informationen+der+Kreisverwaltung+zum+Corona+Virus/Lage%C3%BCbersicht/_/CoKoBeV-7.5.2020.pdf

In dieser Verordung sind unter anderem auch die Hygiene-und Abstandsregelungen vorgeschrieben, die auch für die Nutzung der öffentlichen Gebäude – DGHs, Bürgerhaus, Halle Lehmkaut, Altes Rathaus Hundstadt und Alte Schule Laubach – anzuwenden sind.

Da erst für die Räume in den einzelnen Gebäude die Höchstzahl der Nutzer ermittelt werden muss, kann erst danach auf Antrag der Nutzer und unter Vorlage eines Hygienekonzeptes von Seiten der Verwaltung entschieden werden, ob die beantrage Nutzung genehmigt werden kann.

Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister kann eine Entscheidung über die Nutzung voraussichtlich bis Ende Mai dauern, da neben der Anzahl der Nutzer auch noch über die vorgeschriebenen Hygienebestimmungen Regelungen getroffen werden müssen.

Als Beispiel wird voraussichtlich das DGH Naunstadt nur von ca. 10 Personen im Stehen und von ca. 20 Personen im Sitzen unter Beachtung der Abstandsregelungen genutz werden können. Hierbei muss außerdem ein durchführbares Hygienekonzept vorgelegt und eingehalten und eine Teilnehmerliste schriftlich erstellt werden.

Bei einer Nutzung von Tischen müssen diese nach der Nutzung desinfiziert werden. Eine Nutznung der Küche, sowie von Geschirr und Glässer kann aus hygienischen Gründen nicht erlaubt werden.

Es wird wird aus meiner Sicht für die Antragsteller und die Gemeindeverwaltung eine Mamutaufgabe sein, dies nach den Vorschriften zu beantragen, die Nutzung zu genehmigen und nach den Vorschriften anschließend durchzuführen.

Weiterhin übersende ich Euch einen Link zur Internetseite des Hochtaunuskreises zu einem Infoblatt für:

Infoblatt private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen

https://www.hochtaunuskreis.de/Informationen+der+Kreisverwaltung+zum+Corona+Virus/Lage%C3%BCbersicht/_/Private_Veranstaltungen_Merkblatt_13.05.2020.pdf

Aber weiterhin gilt, trotz Tragen eines Mund-Nasen-Schutze, die Verpflichtung

Abstand zu halten.

Trotz Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist es am wichtigesten, sich selber zu schützen, indem man die Abstandsregel einhält und sich immer wieder die Hände wäscht und desinfiziert.

Nur wer sich selber schütz, schütz auch dadurch die Anderen.

Mit freundlichen Grüßen und bleibt gesund
Heinz Radu