Hallo FWG Freunde,
anbei die E-Mail zur Kenntnis.
Aus meiner Sicht halte ich den ergänzenden Beschlussvorschlag für mehr als grenzwertig oder vielleicht ist es
„Der Anfang vom Ende“!
Ein Ausbau der Elektrifizierung bis mindestens Grävenwiesbach hätte in einem Abschnitt erfolgen müssen, selbst wenn der S-Bahnverkehr erst später erfolgt.
Eine Bewertung der Fahrgastzahlen bis nach Grävenwiesbach hätte sicherlich zu dem Ergebnis geführt, dass der Ausbau sich bis Grävenwiesbach rechnet.
Eine reine Bewertung der Fahrgastzahlen von Usingen bis Grävenwiesbach, bzw. bis Brandoberndorf, erfüllt nicht mehr die Voraussetzungen für eine spätere Elektrifizierung dieses Streckenabschnittes.
Wer wird sich in 2029 noch an diese „Beschluss“ erinnern oder erinnern wollen?
Oder auf Deutsch gesagt:
Wer hat dann noch einen Arsch in der Hose?
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Radu
Betreff: Beschluss Elektrifizierung Taunusbahn
Liebe Mitstreiter in Sachen Taunusbahn,
in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung haben wir fraktionsübergreifend die Resolution zur Elektrifizierung der Taunusbahn beschlossen.
Soeben fand die Sitzung der Verbandsversammlung des VHT statt, die den Beschluss zu diesem Thema zum Gegenstand hatte.
Beschlussempfehlung Verbandsvorstand VHT:
„Die Geschäftsführung des VHT wird beauftragt, alle zur Umsetzung erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, damit das Projekt zeitnah umgesetzt werden kann. Zielsetzung ist, dass die S 5 mit dem Fahrplanwechsel 2019 / 20 nach Usingen fährt.
Die endgültige Beschlussfassung durch die Kreisgremien ist vor der Sommerpause herbeizuführen.“
Der Beschluss erfolgte MEHRHEITLICH bei einer Gegenstimme der Gemeinde Glashütten!
Unsere gemeinsame Resolution „im Gepäck“ habe ich in den vergangenen Tagen viele Gespräche mit anderen Vertretern, Verantwortlichen, etc. geführt. Es ist mir mit unserer gemeinsamen Argumentationslinie gelungen, die nachfolgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag im Vorfeld der heutigen Sitzung mit den Verantwortlichen abzustimmen, der, wie ich denke, die wesentlichen Punkte unserer Resolution weitestgehend beinhaltet.
Ergänzung Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung möge beschließen:
Der Verbandsvorstand wird aufgefordert in Verhandlungen mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund die folgenden Punkte für die Bedienung auf der Taunusbahn im Schienenverkehr sicherzustellen:
- Ein langfristiges Bekenntnis des RMV zur Taunusbahn, insbesondere für den Abschnitt Usingen – Brandoberndorf.
- Eine Zusage für die Beibehaltung aller heute bestehenden Durchgängerzüge von und nach Frankfurt.
- Die Gewährleistung eines barrierefreien, sicheren Umstiegs in Usingen von/zur S-Bahn Richtung Frankfurt nach der Einführung des neuen Betriebskonzeptes.
- Zusage einer ernsthaften Prüfung einer Verlängerung der Elektrifizierung über Usingen hinaus in einem zweiten Schritt, sobald die Rahmenbedingungen dafür gegeben sind, z.B. im Zuge der Neuvergabe der S-Bahn-Leistungen im Jahr 2029. Hierbei soll der positive gesamtwirtschaftliche Nutzen des bereits untersuchten Gesamtstreckenabschnitts Friedrichsdorf – Grävenwiesbach Berücksichtigung finden.
- Sicherung ausreichender Kapazitäten auf der Taunusbahn durch Optimierung des Betriebskonzeptes.
- Bei der Planung der Elektrifizierung der Taunusbahn bis Usingen sollen durch die beteiligten Institutionen, wo dies möglich ist, die technischen Voraussetzungen für eine Fortführung der Elektrifizierung über Usingen hinaus berücksichtigt werden.
Darüber hinaus wird der VHT aufgefordert, die Gemeinden, die nicht direkt an der Taunusbahn liegen, durch den lokalen Busverkehr möglichst optimal an die Taunusbahn anzubinden.
Der Beschluss erfolgte EINSTIMMIG!
Da eine Elektrifizierung bis Grävenwiesbach zum Fahrplanwechsel 2019 ohnehin nicht umsetzbar wäre, denke ich, dass wir das bestmögliche Ergebnis für Grävenwiesbach herausgeholt haben.
Beste Grüße und ein schönes Wochenende!
Tobias Stahl