Antrag mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Grüne zugestimmt

Hallo FWG Freunde,

unser Antrag bezüglich des Abschlusses einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der RMD – siehe Anhang oder auf unserer Internetseite Rubrik „Berichte/Anträge“ – wurde mit einer geringfügigen Änderung – siehe Pressebericht UA vom 16. 7. 2015 – untenstehender Link – mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Grüne zugestimmt,.

Das Argument, dass sich durch die Entschädigungszahlungen an die Gemeinde die Müllgebühren erhöhen kann man so nicht gelten lassen. Dazu nur ein Beispiel:
Wenn es nicht zu der Weiterverarbeitung der Gärreste von der Deponie Brandholz in Grävenwiesbach kommt, müssen diese anderweitig verarbeitet werden, z.B. im Biomassehof Flörsheim-Weilbach der RMD.
Die Fahrtkosten und der Zeitaufwand dahin würden ca. das 5 bis 6-fache wie nach Grävenwiesbach betragen ohne die auch zu zahlende Autobahnmaut.

Weiterhin müssen wird feststellen, wenn die FWG Fraktion zu der Gemeindevertretersitzung am 17. 5. 2015 nicht die Absetzung des Tagesordnungspunktes Teil C, Nr. 4:

Biomassehof Grävenwiesbach – Aufstellungsbeschluss B-Plan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

und die Einberufung einer Bürgerversammlung beantragt hätten, hätten die anderen Fraktionen der Gemeindevertretung dem Antrag zugestimmt.
Keine der anderen in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen hatten einen Einwand gegen die Vorlagen bis zum Sitzungsbeginn eingelegt.

Von Interesse ist auch die Vermutung eines interessierten Bürgers, der nachstehende Erklärung hat:

„Vielleicht haben die Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Grüne in den gemeindlichen Gremien im Stillen gehofft, dass im Rahmen des neuen B-Plan-Verfahrens auch das ehemalige Verwaltungsgebäude mit in die Planung eingeschlossen wird und es dann nach der Sanierung durch die RMD günstig von Anderen mit genutzt werden kann.“

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Radu

http://www.usinger-anzeiger.de/lokales/graevenwiesbach/breite-mehrheit-fuer-verhandlungen-mit-rmd_15843791.htm