Verordnung über die Beförderungsentgelte/-bedingungen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Seel,

in dem Usinger Anzeiger vom 14. 8. 2015 hat der Hochtaunuskreis als amtliche Bekanntmachung die neue

“ Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in 61479 Glashütten, 61279 Grävenwiesbach und 61276 Weilrod“

veröffentlicht, die ab 1. 10. 2015 in Kraft treten soll.

Wir, die FWG Grävenwiesbach, halten es für wichtig, dass die Gemeinde diese Verordnung auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht oder den Link zu der Internetseite des Hochtaunuskreises, damit die Bürger/innen der Gemeinde die Fahrpreise zwischen Taxi und öffentlichen Verkehrsmittel vergleichen können.

http://www.hochtaunuskreis.de/htkmedia/Verordnung+Befoerderungsentgelte+Taxi+Glashuetten_Graevenwb__Weilrod-p-20000184.pdf

Weiterhin sollte unter der Rubrik „Service“ auf der Internetseite der Gemeinde einen Link zum Verkehrsverband-Hochtaunus eingerichtet werden, damit darüber die öffentlichen Verkehrsverbindungen von und nach Grävenwiesbach ersehen werden können.

Es ist zwar ein Link zum „RMV – Fahrplanauskunft“ vorhanden, doch auf der Internetseite des Verkehrsverband-Hochtauns/Fahrplan/Linienfahrpläne:

http://www.verkehrsverband-hochtaunus.de/Fahrplan/Linienfahrpl_+ab+14_12_2014/nach+Linien.html

sind die Linienfahrtpläne besser zu erkennen.

Wie bitte um Beantwortung in der Gemeindevertretersitzung am 8. 9. 2015, ob die Internetseite der Gemeinde entsprechend ergänzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Solz
stellvertr. Fraktionsvorsitzender