Hallo FWG Freunde,
anbei übersende ich Euch untenstehenden Link zum Video des Ortsvorstehers Frank Reiser aus Grävenwiesbach.
Hierin geht es inbesondere um die Änderung der Wasserversorgungssatzung, die von der Gemeindevertretung am 11.07.2023 einstimmig beschlossen wurde.
Neuer Absatz 6 im § 35 der Wasserversorgungsatzung:
Der Anschlussnehmer hat vor einer Entnahme von mehr als 3 m3/Stunde und einer Gesamtentnahmemenge von mehr als 5 m3/Tag dies
mindestens eine Woche vorher bei der Bauverwaltung der Gemeinde anzuzeigen.
Durch die zukünftige Anmeldung einer erhöhten Wasserentnahme aus dem Leistungsnetz soll vermieden werden, dass aus den Hochbehältern kurzfristig mehr Wasser entnommen wird und es dadurch zu Engpässen in der Wasservorgung kommen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Radu