Keine Nachteile durch Nichtgenehmigung des Nachtragshaushaltes 2019/2020

Hallo FWG Freunde,

unter Bezugnahme auf die Berichte im Usinger Anzeiger über die Sitzung des HFA am 17. 9. 2020, siehe untenstehnden Links zum UA und zur Tagesordnung des HFA, teile ich Euch mit, dass aus unserer Sicht keine Nachteile durch die Nichtgenehmigung der Gemeinde entstehen.

Wie der Gemeindevorstand die Gemeindevertreter in einer ausfühlichen Stellungnahme über die Nichtgenehmigung informierte, könnt Ihr aus der als Anhang beigefügten PDF-Datei ersehen.

Ausschlaggeben für die Ablehung ist aus unserer Sicht, dass in der Nachtragssatzung nicht die in der Ursprungssatzung aufgeführten Passagen der §§ 8 bis 10 erneut abgebildet wurden.

Warum die Aufsichtbehörde diesen Mangel nicht der Gemeinde kurzfristig mitteilte, damit dieser Mangel behoben werden konnte, ist für mich unverständlich.
Der Nachtragshaushalt 2019/2020 wurde am 22. 11. 2019 der Aufsichtbehörde vorgelegt und die Ablehnung kam am 28. 7. 2020.

Nachdem die Ablehnung bekannt wurde, gibt es Stellungnahmen die von Anfang an wussten, dass es zu der Ablehnung kommen musste.

Nur stellt sich für mich die Frage, warum diese Besserwisser in der Gemeindevertretersitzung am 5. 11. 2019 nicht auf diesen Mangel in der Nachtragshaushaltsssatzung hingewiesen haben, das die §§ 8 bis 10 der Haushaltssatzung nicht in der Nachtragshaushaltssatzung enthalten waren.

Im Nachhinein sind alle schlauer.

Mit freundlichen Grüßen und bleibt gesund
Heinz Radu

Stellungnahme des Gemeindevorstandes

https://www.usinger-anzeiger.de/lokales/graevenwiesbach/kein-schaden-wegen-nein-zum-nachtragsetat_22300674

https://rim.ekom21.de/graevenwiesbach/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZSRX8NMoACR-rV-k_NkfDdM