Hallo FWG Freunde,
anbei übersende ich Euch einen Link zu Video des Ortsvorstehers Frank Reißer, Grävenwiesbach.
Weiterhin wird die Gemeinde ihre Wasserversorungsatzung ergänzen müssen, um für eine ungeregelte Wasserentnahme aus dem Wasserversorungnetz über die haushaltsübliche Menge hinaus eine
Anmeldepflicht einzuführen.
Hierbei verweise ich auf den § 30, Absatz 4 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Weilrod.
Im § 30 Abs. 4. steht:
Wasserabnahmemengen von mehr als 5 m3 in einem kurzfristigen Bezug, z.B. für das Befüllen eines Pools oder Teichs o.ä., sind der Gemeinde vorab anzuzeigen. Bei Unterlassen können die Kosten für die
Ermittung des außersordentlichen Wasserverbrauchs (Leckortnung, Auslesen von Wasserzeählern) dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Radu