Hallo FWG Freunde,
als Anhang übersende ich Euch eine PDF-Datei über die neusten Mitteilungen der Gemeinde Grävenwiesbach.
Lagebericht BGM Aktuell 20.05.2020
Wir Ihr seht, gibt es noch Vieles zu klären, insbesondere bei Öffnung der Gemeinschaftshäuser, sowohl für die Nutzung durch die Vereine als auch für private Veranstaltungen.
Auch bei privaten Veranstaltungen im nichtöffentlichen Raum sind diese Regelungen zu beachten.
Hierbei helfen insbesondere die Erkärungen in den Infoblätter des Hochtaunskreises für solche Veranstaltungen, aber auch für den Betrieb von Sportstätten.
Anbei übersende ich Euch einen Link zur Internetseite des Hochtaunuskreises zu den Infoblättern:
Aber weiterhin gilt, trotz Tragen eines Mund-Nasen-Schutze, die Verpflichtung
Abstand zu halten.
Trotz Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist es am wichtigesten, sich selber zu schützen, indem man die Abstandsregel einhält und sich immer wieder die Hände wäscht und desinfiziert.
Nur wer sich selber schütz, schütz auch dadurch die Anderen.
Mit freundlichen Grüßen und bleibt gesund
Heinz Radu