Corona Virus – Neuste Informationen aus dem Rathaus

Hallo FWG Freunde,

Die Gemeinde hat Ihre Interseite umgestellt und eine neue Seite eingerichtet, wo immer über den neusten Stand berichtet wird:

https://www.graevenwiesbach.de/de/rathaus-verwaltung/infodienst/corona-pandemie/informationen-zur-corona-pademie/?no_cache=1

Weiterhin übersende ich Euch einen Link zum Bericht im Usinger Anzeiger vom 27. 3. 2020.

Hierin wird berichtet, dass in der kommenden Woche eine in Grävenwiesbach wohnende Virologin eine Sprechstunde unter der nunmehr schon bekannten Bürgertelefonnummer abhalten. Unter der Nummer 06086/961188 wird die Expertin Fragen zum Thema Corona, insbesondere zu dem Virus SARS-CoV-2 und dessen Verbreitung/Übertragung Auskunft zu geben. Das genaue Datum sowie die genauen Uhrzeiten wird die Gemeinde noch rechtzeitig bekannt geben.

https://www.usinger-anzeiger.de/lokales/graevenwiesbach/gravenwiesbacher-burgermeister-roland-seel-jetzt-bitte-nicht-nachlassen_21470614

 

Anbei übersende ich Euch nützliche Info´s über Versicherungsschutz bei Nachbarschaftshilfe, die uns freundlicherweise zur weitern Bekanntgabe zur Verfügung gestellt wurde.

 

Coronavirus: Versicherungsschutz bei der Nachbarschaftshilfe

In der Krise rückt die Gesellschaft zusammen. In vielen Städten und Gemeinden organisieren inzwischen die Kommunen Hilfen für Menschen, die zu den sogenannten Risikogruppen gehören und auf keine sonstige Unterstützung zurückgreifen können. Auch private Unterstützung wie Einkaufshilfen und andere Erledigungen für ältere Menschen und sonstige Risikogruppen werden auf privater Basis organisiert. Doch wie steht es um den Versicherungsschutz, wenn diesen freiwillig Engagierten bei ihrem Einsatz oder auf den Wegen ein Unfall passiert?

Diese Hilfsmaßnahmen unterliegen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, unabhängig davon, ob sie von der Kommune organisiert oder auf privater Basis durchgeführt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Helfer*innen bei der von der Gemeinde organisierten Hilfe tätig werden oder im Rahmen privat organisierter Hilfen.

Auch Mitglieder von Vereinen, Parteien oder sonstigen Organisationen, die ihre Unterstützung anbieten, sind bei der jeweiligen Hilfsmaßnahme gesetzlich unfallversichert. Sofern kein vorrangiger Versicherungsschutz über die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft besteht, greift die Satzung der Unfallkasse Hessen, die freiwillige Engagierte und andere Frauen und Männer, die ehrenamtlich für eine privatrechtliche Organisation im Auftrag oder grundsätzlich mit Einwilligung von öffentlich-rechtlichen Institutionen aktiv sind, erhalten einen gesetzlichen Unfallschutz.
[mehr +]ehrenamtlich Tätige unter Versicherungsschutz stellt.

Zuständig ist die Unfallkasse Hessen für alle Unterstützungsangebote, die in hessischen Kommunen durchgeführt werden. Der Versicherungsschutz ist für die Kommunen und die betroffenen Menschen beitragsfrei.

Am wichtigesten ist es, sich selber zu schützen, indem man die Abstandsregel einhält und sich immer wieder die Hände wäscht und desinfiziert.

Nur wer sich selber schütz, schütz auch dadurch die Anderen.

Mit freundlichen Grüßen und bleibt gesund

Heinz Radu