Corona-Virus – Das bleibt geöffnet – Neuste Änderungen

Hallo FWG Freunde,

nach den neusten Anordnungen der Bundesregierung und der Hess. Landesregierung wird das öffentliche Leben erheblich eingeschränkt.

Anbei übersende ich Euch eine Aufzählung, was geöffnet bleiben soll und was eingeschränkt wird.

Das bleibt geöffnet:

► „Ausdrücklich nicht geschlossen“, so heißt es im Beschluss, werden Supermärkte, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons.

► Außerdem bleiben geöffnet: der Zeitungsverkauf (z. B. an Kiosken) sowie Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte.

► Bis auf Weiteres sollen diese Bereiche auch sonntags öffnen dürfen, Warteschlangen vermieden werden. Handwerksbetriebe können weiter arbeiten.

Das wird eingeschränkt:

► Für Krankenhäuser und Pflegeheime soll es Besuchsregelungen geben. Vorschlag im Beschlusspapier: „Einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen“

► Restaurants und Gaststätten dürfen erst ab 6 Uhr öffnen, müssen um 18 Uhr schließen. Sie sollen aber Mindestabstände zwischen den Tischen einhalten, außerdem soll die Zahl der Gäste begrenzt werden.

Diese Aufzählung kann sich jederzeit wieder ändern.

Anbei übersende ich Euch Links zu den Internetseiten der Gemeinde Grävenwiesbach, dem Hochtaunuskreis, dem Land Hessen und der Bundesregierung.

Auf diesen Internetseiten werden jeweils die neusten Änderungen veröffentlicht:

https://www.graevenwiesbach.de/de/startseite/

https://www.hochtaunuskreis.de/

https://www.hessen.de/

https://www.bundesregierung.de/breg-de

Mit freundlichen Grüßen
Heinz Radu