Corona – Beschlüsse ab Mittwoch 16.12.2020

Hallo FWG Freunde,

ich übersende Euch die Beschlüsse über die Maßnahmen, die Heute beschlossen wurden und ab Mittwoch, den 16. 12. 2020 in Kraft treten sollen.

Mit freundlichen Grüßen und bleibt gesund
Heinz Radu

 

Der Lockdown-Light hat ausgedient. Bund und Länder haben sich auf neue weitrechende Corona-Maßnahmen für Deutschland geeinigt. Nur knapp eine Stunde diskutierten Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten am Sonntag über die außer Kontrolle geratene Corona-Lage im Land. Bereits am Mittwoch, 16. Dezember, wird es in Deutschland einen Voll-Lockdown geben. Dieser soll zunächst bis zum 10. Januar gelten.

Diese Maßnahmen wurden beschlossen:

  • Der Einzelhandel in Deutschland muss größtenteils schließen. Doch es gibt Ausnahmen: Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und der Großhandel dürfen offen bleiben.
  • Dagegen werden Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen.
  • Private Treffen bleiben auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen beschränk – Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet.
  • An Weihnachten soll es Ausnahmen geben: Dann könnten auch mehr als zwei Haushalte erlaubt sein, wenn es sich um direkte Verwandte handle. An Silvester und Neujahr wird es keine Ausnahmen geben.
  • Bis zum 10. Januar wird es keinen Präsenzunterricht mehr in den Schulen geben soll. Analog soll das auch für Kitas gelten. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
  • Zusammenkünfte in Gotteshäusern sollen nur bei Einhaltung des Mindestabstands von eineinhalb Metern erlaubt sein. Es gilt zudem eine Maskenpflicht auch am Platz, das Singen ist verboten. Wenn hohe Besucherzahlen zu erwarten sind, müssen die Gemeinden ein Anmeldesystem einführen.
  • An Silvester gilt ein bundesweites Verbot für den Verkauf von Pyrotechnik. An- und Versammlungen sind am 31. Dezember und am 1. Januar nicht erlaubt.
  • Zudem soll das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit vom 16. Dezember bis 10. Januar verboten werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
  • Vom Lockdown betroffene Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler sollen vom Bund weiter finanziell unterstützt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe III, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht, soll verbessert werden. Vorgesehen ist etwa ein höherer monatlicher Zuschuss von bis zu einer halben Million Euro. Wertverluste von Waren und anderen Wirtschaftsgütern sollen mit der Möglichkeit unbürokratischer und schneller Teilabschreibungen aufgefangen werden.