Brut-/Setzzeit – März bis September beachten

Hallo FWG Freunde,

wie alle Jahre:

Brut- und Setzzeit beachten

Die Pflicht zum Anleinen von Hunden in der Brut- und Setzzeit von März bis September gilt jedes Jahr.

Viele Bodenbrüter, Hasen oder Rehe nutzten das Feld als Brut- und Aufzuchtgebiet.
Das bedeute, dass Störungen jeglicher Art, etwa durch frei laufende Hunde, lebensbedrohlich für die Jungtiere sind
Auch wer seinen Hund gut erzogen habe, könne die Kontrolle über das nicht angeleinte Tier verlieren – schon eine Maus oder ein Kaninchen könne den Jagdtrieb wecken.
Ist der Hund nicht angeleint, hat man unter Umständen keine Kontrolle mehr über ihn.
Gehetztes Wild, das eine Straße überquere, ist zudem noch eine massive Gefahr für den Verkehr.
Hundebesitzer müssten mit Bußgeld rechnen, wenn ihr Hund auf Feldern wildlebende Tiere beunruhige,verletze oder töte.

Anbei ein Link zum Usinger Anzeiger vom 20.04.2020, der Inhalt dieses Artikels gilt weiterhin:

https://www.usinger-anzeiger.de/lokales/hochtaunus-und-region/landkreis-hochtaunus/usinger-land-nicht-einfach-querfeldein-sondern-auf-dem-weg_21567254

Mit freundlichen Grüßen und bleibt gesund
Heinz Radu

P.S. Bitte benutzt die Hundekotbeutel, die für die Hundebesitzer in Grävenwiesbach im Bürgerbüro kostenlos abgegeben werden.

Die benutzten Hundeskotbeutel bitte ordentliche entsorgen und nicht in die Wiesen und Felder werfen, die Landwirte bedanken sich dafür bei Euch.