Anfrage bezüglich Gebührenstreit

Freie Wählergemeinschaft Grävenwiesbach

Anfrage an den Gemeindevorstand gemäß § 16 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Grävenwiesbach

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Seel,

sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Zeitungsartikel im Dezember 2014 im Usinger Anzeiger und in der Taunuszeitung und dem Rundschreiben der „Bürgergemeinschaft für gerechte Gebühren“ sind an uns viele Fragen von Bürgern gestellt worden. Dabei ging es hauptsächlich um die Frage, wie viele Gebühren und welche Gebühren an die Kläger gegen die Gebührenbescheide ab 2006 erstattet wurden. Es gibt eine erhebliche Diskrepanz zwischen unseren Erkenntnissen und dem, was in der Presse bzw. in dem Infoblatt der BG zu lesen ist.

Hiermit bitten wir um Beantwortung folgernde Anfragen in der nächsten Gemeindevertretersitzung:

Anzahl der Widersprüche/Klagen gegen die Bescheide ab 2006

  1.       Wassergebühren 2006
  2.      Abwassergebühren 2006
  3.      Müllgebühren 2006
  4.      Wassergebühren 2007
  5.      Abwassergebühren 2007
  6.      Niederschlagswassergebühren 2007
  7.      Müllgebühren 2007
  8.      Wassergebühren 2008
  9.      Abwassergebühren 2008
  10. Niederschlagswassergebühren 2008
  11. Müllgebühren 2008
  12. Wassergebühren 2009
  13. Abwassergebühren 2009
  14. Niederschlagswassergebühren 2009
  15. Müllgebühren 2009
  16. Wassergebühren 2010
  17. Abwassergebühren 2010
  18. Niederschlagswassergebühren 2010
  19. Müllgebühren 2010
  20. Wassergebühren 2011
  21. Abwassergebühren 2011
  22. Niederschlagswassergebühren 2011
  23. Müllgebühren 2011
  24. Wassergebühren 2012
  25. Abwassergebühren 2012
  26. Niederschlagswassergebühren 2012
  27. Müllgebühren 2012
  28. Wassergebühren 2013
  29. Abwassergebühren 2013
  30. Niederschlagswassergebühren 2013
  31. Müllgebühren 2013
  32. Vorausbescheide Wassergebühren 2014
  33. Vorausbescheide Abwassergebühren 2014
  34. Vorausbescheide Niederschlagswassergebühren 2014
  35. Vorausbescheide Müllgebühren 2014

Wir bitten um Aufteilung getrennt nach Jahren und Gebührenarten gemäß der vorgenannten Anfrage 1 bis 35.

Wie viele Gebühren wurden ganz oder teilweise auf Grund des Urteiles des Verwaltungsgerichthofes Kassel oder der sich daraus ergebenen Neuberechnungen, auch für die Folgejahre, erstattet.

Grävenwiesbach, den 7. 1. 2015

 Mit freundlichen Grüßen

 G. Müller, Fraktionsvorsitzender der FWG