Freie Wählergemeinschaft Grävenwiesbach
Anfrage an den Gemeindevorstand gemäß § 16 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Grävenwiesbach
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Seel,
sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Zeitungsartikel im Dezember 2014 im Usinger Anzeiger und in der Taunuszeitung und dem Rundschreiben der „Bürgergemeinschaft für gerechte Gebühren“ sind an uns viele Fragen von Bürgern gestellt worden. Dabei ging es hauptsächlich um die Frage, wie viele Gebühren und welche Gebühren an die Kläger gegen die Gebührenbescheide ab 2006 erstattet wurden. Es gibt eine erhebliche Diskrepanz zwischen unseren Erkenntnissen und dem, was in der Presse bzw. in dem Infoblatt der BG zu lesen ist.
Hiermit bitten wir um Beantwortung folgernde Anfragen in der nächsten Gemeindevertretersitzung:
Anzahl der Widersprüche/Klagen gegen die Bescheide ab 2006
- Wassergebühren 2006
- Abwassergebühren 2006
- Müllgebühren 2006
- Wassergebühren 2007
- Abwassergebühren 2007
- Niederschlagswassergebühren 2007
- Müllgebühren 2007
- Wassergebühren 2008
- Abwassergebühren 2008
- Niederschlagswassergebühren 2008
- Müllgebühren 2008
- Wassergebühren 2009
- Abwassergebühren 2009
- Niederschlagswassergebühren 2009
- Müllgebühren 2009
- Wassergebühren 2010
- Abwassergebühren 2010
- Niederschlagswassergebühren 2010
- Müllgebühren 2010
- Wassergebühren 2011
- Abwassergebühren 2011
- Niederschlagswassergebühren 2011
- Müllgebühren 2011
- Wassergebühren 2012
- Abwassergebühren 2012
- Niederschlagswassergebühren 2012
- Müllgebühren 2012
- Wassergebühren 2013
- Abwassergebühren 2013
- Niederschlagswassergebühren 2013
- Müllgebühren 2013
- Vorausbescheide Wassergebühren 2014
- Vorausbescheide Abwassergebühren 2014
- Vorausbescheide Niederschlagswassergebühren 2014
- Vorausbescheide Müllgebühren 2014
Wir bitten um Aufteilung getrennt nach Jahren und Gebührenarten gemäß der vorgenannten Anfrage 1 bis 35.
Wie viele Gebühren wurden ganz oder teilweise auf Grund des Urteiles des Verwaltungsgerichthofes Kassel oder der sich daraus ergebenen Neuberechnungen, auch für die Folgejahre, erstattet.
Grävenwiesbach, den 7. 1. 2015
Mit freundlichen Grüßen
G. Müller, Fraktionsvorsitzender der FWG