Hallo FWG Freunde,
wie Ihr aus dem nachstehenden Artikel im Usinger Anzeiger vom 11. 10. 2025 von Andreas Romahn nachlesen könnt, ist der bestehende Vertrag gemäß Gutachten des HSGB rechtmäßig.
Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende
Dr. Karsten Braun
1. Vorsitzender der FWG Grävenwiesbach



