Hallo FWG Freunde,
die Gemeinde Weilrod hat auf ihrer Internetseite einen Artikel über eine wichtige Änderung im Hessischen Gaststättengesetz (§ 6 HGastG) eingestellt, über die wir Sie gerne informieren möchten.
Anbei übersende wir nachstehenden Link zu diesen Bericht auf der Internetseite der Gemeinde Weilrod.
Wir bitten um Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karsten Braun
1. Vorsitzender der FWG Grävenwiesbach


